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   BVerwG, 05.02.1971 - IV C 96.69   

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https://dejure.org/1971,577
BVerwG, 05.02.1971 - IV C 96.69 (https://dejure.org/1971,577)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1971 - IV C 96.69 (https://dejure.org/1971,577)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - IV C 96.69 (https://dejure.org/1971,577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung zur Abtrennung eines Flurstückteils vom übrigen Grundstück - Benutzung des Altenteilerhauses durch die Familie der Tochter des Klägers - Vereinbarkeit einer Nutzungsänderung mit einer erteilten Baugenehmigung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 19; BBauG § 20; BBauG § 35 Abs. 1
    Bodenverkehrs[Teilungs-]genehmigung für ein Altenteilerhaus im Außenbereich; Entprivilegierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1972, 167
  • BauR 1972, 91
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.02.1971 - IV C 1.68

    Privilegierung von Altenteilerhäusern im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - IV C 96.69
    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 5. Februar 1971 - BVerwG IV C 1.68 - dazu bekannt, daß die Genehmigung von Altenteilerhäusern im Außenbereich auf der Grundlage von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG davon abhängig ist, daß der Bau den Betriebsbedarf des Hofkomplexes, soweit er auf Erstellung eines Altenteilerhauses gerichtet ist, auf die Dauer des Betriebes sichert.
  • BVerwG, 20.06.1994 - 4 B 120.94

    Bauplanungsrecht: Unvereinbarkeit der Inhaberschaft einer Landarbeiterstelle mit

    Denn der Privilegierung liegt die Erwägung zugrunde, Vorsorge für den Fall zu treffen, daß sich die Notwendigkeit abzeichnet, einen für die Dauer der Existenz des Betriebes voraussehbaren, bei jeder zukünftigen Hofübernahme wieder auftretenden Wohnraumbedarf zu decken (vgl. BVerwG, Urteile vom 5.Februar 1971 BVerwG 4 C 96.69 - und vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 72.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 92 und 209).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Es kann nämlich - und dafür ist die Zulässigkeit von Altenteilerhäusern ein naheliegendes Beispiel (vgl. dazu die Urteile vom 5. Februar 1971 - BVerwG IV C 1.68 und BVerwG IV C 96.69 - in Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 91 S. 35 [36] und Nr. 92 S. 37 [38]) - so sein, daß eine bestimmte Bebauung nur zugelassen werden darf, wenn auf Dauer sichergestellt ist, daß bestimmte Änderungen unterbleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2003 - 22 A 4171/00

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Rechtfertigender Grund für die privilegierte Zulässigkeit eines B. ist, dass es dem notwendigen Generationenwechsel zur Verfügung steht und damit dem Fortbestand des Betriebes dient, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 C 1.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 91; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 C 96.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 92,.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 72.80

    Begriff des "Dienens" bei Außenbereichsvorhaben; Altenteilerhaus -

    Rechtfertigender Grund für die privilegierte Zulässigkeit eines Altenteilerhauses ist, daß es dem notwendigen Generationenwechsel zur Verfügung steht und damit dem landwirtschaftlichen Betrieb dient (Urteil des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 91; Urteil vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 96.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 92).
  • BVerwG, 14.09.1988 - 4 B 131.88

    Grundstücksteilung im Außenbereich nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs

    Es kann offenbleiben, ob es als solches mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar oder gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG/BauGB privilegiert zulässig war (vgl. hierzu Urteile des beschließenden Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG 4 C 1.68 - BRS 24, Nr. 57 und - BVerwG 4 C 96.69 - BRS 24, Nr. 58 sowie vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 35.78 - DÖV 1981, 184).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 6 A 8/86

    Zulassung; Landwirt; Hof; Privilegierung; Gebäude

    Eine mehrfache privilegierte Bedarfsdeckung sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BVerwG, DÖV 1972, 167 ).
  • BVerwG, 17.02.1976 - 4 CB 4.76

    Verlust der Privilegierung eines Altenteilerhauses - Wochenendhaus als

    Die Revision ist nicht aus dem mit der Beschwerdeschrift geltend gemachten (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO) Grunde zuzulassen; denn das Berufungsurteil beruht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von dem Urteil des Senatsvom 5. Februar 1971 - BVerwG IV C 96.69 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 92).
  • BVerwG, 07.02.1975 - 4 B 3.75

    Voraussetzungen eines ständigen Generationenwechsels beim Bau eines

    Mit der Anführung des Begriffes eines "ständigen Generationenwechsels", den das Gesetz selbst nicht enthält, knüpft die Beschwerde vermutlich an die Ausführungen im Urteil des Senats vom 5. Februar 1971 - BVerwG IV C 96.69 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 92 - an, denen zufolge "Grundlage der Privilegierung ... der im ständigen Generationswechsel entstehende Unterbringungsbedarf des Altenteilers, nicht aber die Unterbringung des Altenteilers als solche" ist.
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